Rechtssicher
Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (§ 57 Abs. 1), Nachweis inklusive Prüfplakette.
Fahrzeugprüfung nach DGUV V70
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmen, ihre Fahrzeuge jährlich auf betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen – unabhängig von Flottengröße und Branche.
Ihre Vorteile
Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (§ 57 Abs. 1), Nachweis inklusive Prüfplakette.
Kombinierbar mit Inspektion, HU oder Reifenwechsel – spart Zeit und Kosten.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.
Erkannte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt.
Verkehrssicherheit: wird in der Regel durch eine gültige Hauptuntersuchung oder eine kürzlich durchgeführte Inspektion abgedeckt.
Arbeitssicherheit: Hier prüfen wir alle zusätzlichen, für den betrieblichen Einsatz relevanten Komponenten.
Bei Fahrzeugen mit verlängerten Serviceintervallen (über 12 Monate) erfolgt die UVV-Prüfung separat. *Geregelt in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70).
Wir antworten normalerweise in wenigen Minuten.
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