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Fahrzeugprüfung nach DGUV V70

UVV für Gewerbe.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmen, ihre Fahrzeuge jährlich auf betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen – unabhängig von Flottengröße und Branche.

Ihre Vorteile

Prüfpflicht erledigt – ohne Aufwand

Rechtssicher

Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (§ 57 Abs. 1), Nachweis inklusive Prüfplakette.

Effizient

Kombinierbar mit Inspektion, HU oder Reifenwechsel – spart Zeit und Kosten.

Erinnerung

Wir erinnern Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.

Alles aus einer Hand

Erkannte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt.

Was wird geprüft?

Verkehrssicherheit: wird in der Regel durch eine gültige Hauptuntersuchung oder eine kürzlich durchgeführte Inspektion abgedeckt.

Arbeitssicherheit: Hier prüfen wir alle zusätzlichen, für den betrieblichen Einsatz relevanten Komponenten.

Bei Fahrzeugen mit verlängerten Serviceintervallen (über 12 Monate) erfolgt die UVV-Prüfung separat. *Geregelt in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70).

  • Bewegliche An- und Aufbauten (z. B. Ladebordwände)
  • Einrichtungen zur Ladungssicherung
  • Anhängerkupplung und Dachträger
  • Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
  • Alle weiteren sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile

UVV-Prüfung anfragen

Für schnelle Rückfragen (optional)

Kurz einparken, bitte

Schützt vor Spam: Fahren Sie das rote Auto mit dem Regler (Maus, Finger oder Pfeiltasten) vor die freie, markierte Parklücke – den Rest erledigt es selbst.

Audio-Aufgabe statt Einparken

Hören Sie sich die Aufnahme an und geben Sie ein, wie oft gehupt wird.

Probleme? Rufen Sie uns gern an: 03361 30 10 76

Pflichtfeld. Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.