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Ihre Rechte

Gewährleistung & Garantie

Was gilt, wenn mit Ihrem Fahrzeug etwas nicht stimmt? Hier erklären wir den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie.

Gesetzliche Gewährleistung

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich melden. 2. Einen Kaufnachweis vorlegen. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Harmonisierte Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Mehr zu Gewährleistung & Garantie

Die Gewährleistung ist Ihr gesetzlicher Anspruch gegen uns als Verkäufer. Ist das Fahrzeug bei der Übergabe mangelhaft, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen – also Reparatur oder Ersatz. Gelingt das nicht, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistung ist für Sie kostenlos und kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war.

Gebrauchtfahrzeuge

Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern nach Maßgabe unserer Verkaufsbedingungen ein Jahr ab Übergabe. Die Verkürzung muss ausdrücklich vereinbart werden; ohne diese Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

Herstellergarantie

Die Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung – meist des Herstellers. Sie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Umfang, Dauer und Bedingungen legt der Garantiegeber fest (z. B. Laufleistungsgrenzen, Wartung nach Herstellervorgabe).

EU-Garantielabel

Seit dem 27. September 2026 kennzeichnen wir Neuwagen, für die der Hersteller ohne Zusatzkosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, mit dem harmonisierten EU-Garantielabel. Auf der Fahrzeugseite sehen Sie zunächst die Kurzform mit der Garantiedauer; per Klick oder Antippen öffnet sich die vollständige Kennzeichnung nach EU-Muster mit Hersteller, Modell und Laufzeit. Garantien des Händlers oder Garantien bis zu zwei Jahren erhalten kein Label.

Weitere Informationen

Die Europäische Kommission informiert ausführlich über Gewährleistung und Garantie: Your Europe – Garantien und Rückgaben (neues Fenster)

Fragen zu einem konkreten Fahrzeug? Rufen Sie uns an: 03361 30 10 76