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PKW · Mindestalter 17 Jahre

Führerschein Klasse Begleitetes Fahren ab 17

Mit Begleitperson schon ab 17 ans Steuer

Mit 17 ans Steuer

Beim Begleiteten Fahren (B17) machst du deinen Pkw-Führerschein schon mit 17. Bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du mit einer eingetragenen Begleitperson und sammelst wertvolle Erfahrung – das macht dich sicherer und senkt nachweislich das Unfallrisiko in der Probezeit.

So funktioniert's

  • Ausbildung frühestens mit 16½, Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Ausbildung, Theorie und Prüfungen wie bei Klasse B
  • Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitperson
  • Mit 18 wird die Prüfungsbescheinigung gegen den Kartenführerschein getauscht

Die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Wird namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen

Für B17 benötigen wir zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten – die Unterlagen bereiten wir nach deiner Anmeldung für dich vor.

Ablauf

  1. Anmeldung mit 16½

    Online oder im Büro, inkl. Antrag mit Begleitpersonen.

  2. Theorie & Praxis

    Wie bei Klasse B – gern auch im Ferien-Intensivkurs.

  3. Prüfung ab 17

    Danach fährst du mit Begleitung los.

  4. Mit 18 allein

    Bescheinigung gegen Führerschein tauschen – fertig.

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